Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Unna zu heutiger Berichterstattung

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Die Kreispolizeibehörde Unna nimmt Stellung zu einem Bericht, der am heutigen Dienstag (13.10.2020) in der Print- und der Onlineausgabe Schwerte der “Ruhr Nachrichten” erschienen ist. In der Berichterstattung geht es um einen Schwerpunkteinsatz, den die Kreispolizeibehörde Unna am Dienstag (06.10.2020) in der Gasstraße in Schwerte durchgeführt hat. 

Nach wiederkehrenden Bürgerbeschwerden zu beobachteten Nichteinhaltungen der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) in dem verkehrsberuhigten Bereich, stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle zwischen 10.00 und 11.20 Uhr an diesem besagten Tag insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit fest. Diese Verstöße, die die Einsatzkräfte durch das in verkehrsberuhigten Bereichen zulässige Verfahren des Schätzens erfasst haben, ziehen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro nach sich. 

Die Tageszeitung zitiert in ihrer Berichterstattung einen Schwerter Rechtsanwalt, dem “diese Praktiken aus der Vergangenheit nicht bekannt” seien, und der “ein vergleichbares Vorgehen der Polizei in fast 40-jähriger Praxis noch nicht erlebt” habe. 

Die Kreispolizeibehörde Unna stellt klar: 

Geschwindigkeitsschätzungen in einem verkehrsberuhigten Bereich
und damit eine Feststellung eines Verkehrsverstoßes, bei
deutlicher Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit, werden
einem Polizeibeamten aufgrund seines großen Erfahrungswertes, in
Kombination mit einer näheren Beschreibung der Bezugstatsachen,
hier z. B. deutlich schneller als ein Fußgänger, zugestanden.
Die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Vorgehens in
verkehrsberuhigten Bereichen ist in verschiedenen Urteilen
deutscher Gerichte bestätigt worden (u. a. OLG Karlsruhe v.
19.06.2008).

PM: POL UN

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