Stadt versendet Grundbesitzabgabenbescheide

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Symbolbild Stadt Schwerte

In diesen Tagen versendet die Stadt Schwerte die Grundbesitzabgabenbescheide an rund 18.300 Eigentümer*innen von Häusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden, Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Mit dem diesjährigen Bescheid wird die Grundsteuer wieder auf Grundlage eines einheitlichen Hebesatzes berechnet. Der Rat der Stadt Schwerte hat hierzu in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 folgende Hebesätze beschlossen:

• Grundsteuer A: 1.150 %

• Grundsteuer B: 1.071 %

Hintergrund der Anpassung bei der Grundsteuer B ist die aktuelle Rechtsprechung des für Schwerte zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu den bisherigen differenzierten Hebesätzen. 

Der Rat hat daraufhin eine neue Hebesatzsatzung beschlossen, die nunmehr wieder einen einheitlichen Hebesatz vorsieht.

Dem Bescheid ist ein Informationsblatt beigefügt. Dieses enthält Erläuterungen zur Grundsteuer sowie zu den Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst.

Bei den Gebühren ergeben sich folgende Änderungen:

• Die Gebühren für die Biomüllentsorgung bleiben unverändert.

• Die Winterdienstgebühren wurden moderat angehoben.

• Die Gebühren für Straßenreinigung und Restmüll wurden reduziert.

Die Gebühren werden jährlich auf Grundlage der tatsächlichen Kostenentwicklung überprüft und entsprechend kalkuliert.

Wichtig: Für Fragen zur Festsetzung und Berechnung des Grundsteuermessbetrages ist ausschließlich das zuständige Finanzamt verantwortlich. Für Schwerte ist dies das Finanzamt Dortmund-Unna. Die Stadt Schwerte setzt die Grundsteuer lediglich auf Basis des vom Finanzamt festgestellten Messbetrages und des vom Rat beschlossenen Hebesatzes fest.

Die Stadt bittet darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen, sofern sich diese auf die Berechnung des Messbetrages beziehen.

Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steuerbereich zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit beeinträchtigt. 

Viele Anliegen (Formular zum Eigentümerwechsel und SEPA-Lastschriftmandat) können auch über die Internetseite der Stadt Schwerte erledigt werden.

Die Stadt Schwerte bitte um Verständnis dafür, dass in dieser Zeit nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen die dem Steuerbereich erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, befinden sich teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um Geduld gebeten.

PM: Stadt Schwerte

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