Stadt kann den Zahlungsverkehr wieder aufnehmen

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Symbolbild

Die Stadt Schwerte kann ihren Zahlungsverkehr wieder aufnehmen. Nachdem das Amt für Finanzen in diesem Bereich durch den Cyberangriff auf den EDV-Dienstleister Südwestfalen-IT seit Mitte Oktober starke Einschränkungen hinnehmen musste, sind nun eigeschränkte Tätigkeiten mit der Finanzsoftware wieder möglich.

Aktuell werden die Einzahlungen auf den Konten der Stadt Schwerte für den Zeitraum 30. Oktober 2023 bis 22. Januar 2024 verbucht. Aufgrund der Vielzahl der Buchungen wird das noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wer für den Zeitraum vom 30.Oktober bis 31. Dezember 2023 festgesetzte Beträge aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder anderer  Art hätte überweisen müssen, es aber bisher nicht getan hat, sollte dieses bis spätestens zum 10. Februar 2024 nachholen. So lassen sich Mahnverfahren vermeiden.

Für erteilte Sepa-Lastschriftmandate wird die Stadt Forderungen aus Gewerbesteuer, Elternbeiträgen usw. mit Fälligkeiten bis zum 31.Dezember 2023 zum 1. Februar 2024 abbuchen. Bürger*innen und Firmeninhaber*innen werden daher gebeten, dafür zu sorgen, dass die Konten zu diesem Zeitpunkt die nötige Deckung haben.

Die Grundbesitzabgaben für die Fälligkeit 15.November 2023 werden voraussichtlich zum 15. Februar 2024 abgebucht. Eine Information erfolgt noch vor dem Termin. Die fälligen Forderungen zum 15. Februar 2024 werden voraussichtlich zum 15. März 2024 abgebucht. Anschließend soll der Rhythmus für die Abbuchung wieder den Fälligkeiten der Forderungen angepasst und eingehalten werden.

PM: Stadt Schwerte

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