SCHWERTER STADTGESCHICHTE! nicht nur für unsere Kinder!

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Jürgen Paul, Foto: © Thomas Schmithausen

” IN GOTTES NAMEN AMEN “

Am Tag vor dem Namensfest der hl. Katharina (also am 24.November ) des Jahres 1397, so beginnt und schließt die Urkunde, mit der Graf Diederich (=Dietrich) von der Mark dem ORT SCHWERTE “FREIHEITEN und RECHTE” einer Stadt verlieh.     
Die Urkunde ist im Original noch in unserem Stadtarchiv vorhanden und beinhaltet im wesendlichen folgendes:    
-FREIHEIT von auswätigen Steuern und sonstigen Abgaben

-Erlaubnis, mit Ausnahme von Eigenleuten (Gesindeu. Leibeigene jeden als vollberechtigten, freien Bürger aufzunehmen. 

-jährliche Wahl von Bürgermeistern und Rat durch 12 von den vereidigten Amtsvorgängern derselben zu erkriesenden Vertretern der städtischen Gilden: Bäcker, Fleischer, Schmiede, Krämer, Schuhmacher und Fettkrämer. Ausschreibungen städtischer Steuern durch Bürgermeister und Rat.

-Besondere Gerichtsordnung; verhängte Buße fiel zur Hälfte an die Stadt, zur Hälfte an das Gericht. Die finanziellen Grundlagen der Stadt bildeten nun die Einnahmen aus dem WEGE, WIEGE, TOR WEIDE, ALLMENDE, MARKTSTAND. BIER und dem WEINSTEUERGELD sowie aus dem EINGANGSZOLL für SALZ und BROT und den Abgaben für Auswanderung und Strafen.
“BEGABT WURDE SCHWERTE MIT DEM ISERLOHNER STADTRECHT”. Von 1397 an verfügte die Stadt Schwerte nun über eigenes MARKT- und MÜNZRECHT!

von: Jürgen Paul

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