Schutz vor dem Coronavirus: Einführung der Maskenpflicht in Bereichen der Innenstadt

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Die rote Zone kennzeichnet die Bereiche der Maskenpflicht in der Innenstadt. Bild: Stadt Schwerte

Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für Städte und Kommunen werden nun verschärft.

Festgelegt wurde in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Unna, dass eine erweiterte Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz an den Orten eingeführt wird, wo der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft folgende Orte der Stadt Schwerte:

  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnhofstraße
  • Stadtpark einschließlich Gasstraße
  • Postplatz
  • Fußgängerzone: Hüsingstraße | Cava-dei-Tirreni-Platz | Mährstraße | Teichstraße | Werner-Steinem-Platz
  • Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz
  • Marktplatz und kleiner Marktplatz
  • Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz

Der Baubetriebshof stellt im Laufe des Tages Hinweistafeln auf, welche auf den Mund-Nasen-Schutz aufmerksam machen. Des Weiteren wird es in der Innenstadt 4 Info – Points geben, auf denen die Bereiche der Maskenpflicht abgebildet sind.

Die oben genannten Zonen, in der ab heute die Maskenpflicht gilt, sind in der nachstehenden Grafik gekennzeichnet.

Das Ordnungsamt der Stadt Schwerte wird stringent auf die Umsetzung dieser und anderer Inhalte der Allgemeinverfügung achten. 

Hier geht es zur neuen Allgemeinverfügung.

PM: Stadt Schwerte

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