Inzidenzwerte – Hinweise zu Corona-Lockerungen

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Grafik: Matthias Horstmann/Kreis Unna

Am heutigen Montag, 10. Mai liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentliche Wocheninzidenz im Kreis Unna bei 143,3 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 165. Damit sind erste Lockerungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen zu erwarten. Außerdem hat die Bundesregierung Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossen. 

Für Kitas gilt
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet, tritt ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes NRW die bedarfsorientierte Notbetreuung außer Kraft.

Für Schulen gilt
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165, tritt am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Landes NRW die Verpflichtung zum Distanzunterricht außer Kraft. Die Schulen unterrichten dann wieder nach Maßgabe des Ministeriums für Schule und Bildung. Aktuell bedeutet dies, dass überwiegend Wechselunterricht organisiert wird.

Für Einzelhandel gilt
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte „Click&Meet“ für den Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes wieder erlaubt. Der Kreis Unna liegt derzeit drei Werktage (Samstag zählt als Werktag) unter der Inzidenz von 150.

Offizielle Bekanntgabe vom Land NRW
Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Für Geimpfte und Genese gilt
Vollständig Geimpfte und Genese erhalten bestimmte Erleichterungen. Das hat die Bundesregierung am Wochenende beschlossen. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Was konkret gilt, darüber informiert die Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

Nachweis für Genesene 
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen, der von den Ordnugnsämtern ausgestellt wurde. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten.

Quelle: Kreis Unna

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