Rund 18,6 Millionen Euro fließen über die Grundbesitzabgaben in diesem Jahr ins Stadtsäckel. Die Bescheide für die mehr als 18.000 Eigentümer*innen von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben werden von den Mitarbeiter*innen in der Poststelle der Stadt auf den Weg gebracht.
Erfreulich aus Sicht der Adressaten: Die Steuern werden wie auch schon im Jahr 2022 nicht erhöht. Die Hebesätze sowohl für die Grundsteuer B als auch für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben damit stabil.
Beigelegt sind den Bescheiden ein Informationsschreiben aus dem Amt für Finanzen der Stadt Schwerte. Darin informiert die Stadt auch über die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst. Danach fallen die Gebühren für die Entsorgung des Restmülls und für den Winterdienst niedriger aus als in 2022. Die Abfallentsorgungs-, Straßenreingungs- und Winterdienstgebühren werden jährlich überprüft und an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst. Das hat zu moderaten Anhebungen beim Biomüll und der Straßenreinigung geführt.
Die Reform der Grundsteuer kommt erst in 2025 zum Tragen.
PM: Stadt Schwerte