Förderung mobiler Luftfilterungsanlagen für Schulen und KiTas

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(Foto: © Th.Schmithausen)

Das Bundeskabinett hat am 14.07.2021 auf Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Maßnahmen zur Unterstützung der Länder bei der Beschaffung mobiler Luftfilterungsanlagen beschlossen. Dazu soll der Bund den Ländern 200 Millionen Euro, mit einem Förderanteil von bis zu 50 Prozent, zur Verfügung stellen.

Antragsberechtigt sein sollen Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden, weil ihnen im Rahmen der weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie auf absehbare Zeit kein Impfangebot unterbreitet werden kann. Einbezogen werden sollen allerdings auch Schulen, die zugleich von älteren Kindern besucht werden. Förderfähig soll die Beschaffung mobiler Luftfilterungsanlagen für Räume „mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“ sein.

„Selbstverständlich liegt unser Hauptaugenmerk darauf, alle verfügbaren Ressourcen optimal im Sinne des Gesundheitsschutzes einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist allerdings der Hinweis wichtig, dass das Umweltbundesamt – anders als es teilweise in den Medien dargestellt wird – seine Einschätzung zu Luftfiltern keineswegs grundlegend geändert, sondern lediglich präzisiert hat.“ verdeutlicht Schuldezernent Tim Frommeyer.

Konkret führt das Umweltbundesamt aus, dass der Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen in Räumen der Kategorie 1 (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) nicht erforderlich ist. Dies betrifft nach Einschätzung des Umweltbundesamtes circa 75 – 85 % der Räumlichkeiten. In Räumen der Kategorie 2 (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) könne als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ sei der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll.

„Eine flächendeckende Förderung der Ausstattung aller Schul- und KiTa-Räume mit mobilen Luftfilterungsanlagen wird nach aktuellem Erkenntnisstand ausdrücklich nicht erfolgen. Mit Blick auf die knappe Zeit bis zum neuen Schuljahr hoffen wir als Stadtverwaltung sehr, dass eine notwendige Bund-Länder-Vereinbarung und eine darauf basierende Förderrichtlinie des Landes so rasch wie möglich beschlossen wird. Nur dann können die Kommunen in die Lage versetzt werden, verantwortungsvoll weitere Schutzmaßnahmen in Schule und KiTa umzusetzen.“ ist sich Frommeyer sicher.

Quelle: Stadt Schwerte

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