FFP-2 Masken sind jetzt Pflicht im Bus und an der Haltestelle

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Foto: VKU

In ganz NRW besteht nun die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen, FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken KN95 zu tragen. Medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Die Fahrerinnen und Fahrer der VKU sind mit Trennscheiben geschützt. Für sie gilt weiter die Regel, dass sie keine Maske tragen müssen, wenn sie nicht mit anderen Personen in Kontakt kommen. Die VKU bittet alle Fahrgäste, die neuen Regeln zu beachten.

PM: VKU

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