Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Die Übergangsphase läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin haben britische Staatsbürger auch noch die Chance, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das betrifft zurzeit 225 im Kreis Unna lebende Briten.
Um die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zu erhalten, muss die zugezogene Person eingebürgert werden. Dafür sind einige Anforderungen zu treffen. Zum Beispiel muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Erlaubnis mit der Möglichkeit zu einer unbefristeten vorliegen. Acht Jahre müssen in Deutschland verbracht worden sein, ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden und ein Einbürgerungstest bestanden werden. Zudem darf keine Verurteilung vorliegen und ein eigenständiger Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Normalerweise führt eine Einbürgerung zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft. Möglich ist es aber zum Beispiel für EU-Bürger eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Heißt für Briten, dass nach der Übergangsphase ab 2021 eine doppelte Staatsbürgerschaft nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen machbar ist.
Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft
Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft sind britische Bürger auch nach dem Brexit weiterhin EU-Bürger und können Vorteile wie die Reisefreiheit ohne Visum oder die Wohnortwahl innerhalb der EU nutzen. Die einfache Einreise oder ein Umzug in das Vereinigte Königreich ist ebenso weiterhin gesichert. Auch haben doppelte Staatsbürger die Möglichkeit, in beiden Ländern zu wählen.
Im Kreis Unna leben zurzeit 308 Briten. Davon haben 225 Personen nur die britische Staatsbürgerschaft, sind also noch nicht eingebürgert. Diese haben noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit für die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Chance der doppelten Staatsbürgerschaft haben, nachdem eine knappe Mehrheit für den Austritt aus der EU gestimmt hat (EU-Mitgliedschaftsreferendum Juni 2016), bereits 83 Briten genutzt.
Einbürgerung bis Ende des Jahres
Wer seine Chance noch nutzen will, hat bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Diese kann dann noch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Abgabe des Antrages. Interessierte Briten können sich an die Bürgerbüros ihres Wohnortes wenden, wo es auch weitere Informationen zur Einbürgerung und Checklisten für die beizufügenden Unterlagen gibt. Von dort wird der Antrag dann an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna übermittelt.
Quelle: Kreis Unna