Zählerstände bei Strom, Gas und Wasser müssen die Kunden selbst ablesen

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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie schicken die Stadtwerke Schwerte als Netzbetreiber in diesem Jahr keine Ableser zur Erhebung der Zählerstände los. Mit dieser Maßnahme möchte der Energieversorger die Kundschaft und auch die Ableser vor einer möglichen Infektion schützen.

Die Schwerter werden gebeten, die Zählerstände für ihre Jahresrechnung selbst abzulesen und zu übermitteln, unabhängig davon, von welchem Lieferanten die Netzkunden versorgt werden. Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Schwerte gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände einmal jährlich zu erheben.

Die Kundschaft der Stadtwerke Schwerte bekommt deshalb in den kommenden Tagen Post. Um die Selbstablesung zu vereinfachen, erhält dieses Schreiben Hinweise zur korrekten Ablesung. Das Anschreiben beinhaltet unter anderem einen persönlichen QR-Code und Zugangsdaten für die Anmeldung in einem Online Portal, sowie weitere Tipps zur Übermittlung der Zählerstände.

Das Eingabeportal ist bereits freigeschaltet. Bis spätestens zum 18. Dezember 2020 müssen die Zählerstände den Stadtwerken Schwerte vorliegen. Bei Netzkunden, die durch einen anderen Versorger beliefert werden, erfolgt die Übermittlung der Zählerstände automatisch an den Lieferanten. Bei Kunden, deren Zählerstände bis zu diesem Termin nicht vorliegen, müssen die Stände von den Stadtwerken Schwerte berechnet werden.

PM: Stadtwerke Schwerte

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