Warnung der Verbraucherzentrale “Das Geschäft mit der Finanznot – Vorsicht bei schnellen Online-Krediten”

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Angelika Weischer & Hannah Pick von der Verbraucherzentrale Schwerte (Foto: © Th. Schmithausen)

Schnell, problemlos, unkompliziert – mit solchen Attributen werben angebliche Online-Kreditvermittler für ihre Angebote. Wegen Corona haben viele Menschen Einkommenseinbußen, sind in Kurzarbeit und haben finanzielle Probleme. 

Versprechungen wie „unkomplizierte Kreditüberbrückung“ oder „ohne Schufa-Abfrage“ klingen da natürlich verführerisch. Wer sich auf diese diskreten Problemlösungen aus dem Internet einlässt, hat allerdings oftmals das Nachsehen. 

„In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Verbraucherbeschwerden über fragwürdige Anbieter, die sich als Kreditvermittler präsentieren. Mit echter Kreditvermittlung haben deren Angebote aber gar nichts zu tun. Statt Geld durch Kredit gibt es dubiose Verträge, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende draufzahlen“, warnt Angelika Weischer, Leiterin der Beratungsstelle Schwerte der Verbraucherzentrale NRW. 

Zwei „Geschäftsmodelle“ stechen hier besonders negativ hervor:

Das Modell „Unseriöse Kreditvermittlung“:

Über gut gestaltete Zeitungsanzeigen oder Internetseiten wird suggeriert, man werde einen passenden Kredit für die Betroffenen finden. Selbst dann, wenn der Kreditsuchende über keine entsprechende Bonität verfügt.  

Das Ende vom Lied

Es gibt zwar keinen Kredit, aber der Verbraucher soll für den angeblichen Aufwand des „Vermittlers“ dennoch Auslagen oder Gebühren zahlen.  Zu Unrecht: Denn in der Kreditvermittlung gilt der rechtliche Grundsatz, dass eine Provision nur fällig wird, wenn sie exakt vereinbart ist, die gewünschte Kreditsumme an den Verbraucher gegangen ist und der Kreditvertrag auch nicht mehr widerrufbar ist. Auslagen für Kreditvermittlung sind dagegen nur in den wenigsten Fällen erstattungsfähig. Beim Online-Verbraucherkredit kommt es faktisch so gut wie nie vor. Doch ist das Geld erst einmal an den „Vermittler“ geflossen, ist es äußerst schwierig, an das einmal gezahlte Geld wieder heranzukommen. Die Anbieter haben ihren Sitz gerne im Ausland oder die vorgebliche Firma ist nicht mehr zu finden. 

Das Modell „Finanzsanierung“:

Auch hier wird regelmäßig im Internet oder in Zeitungsanzeigen fürs schnelle Geld ohne große Formalitäten mit Slogans wie „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“ geworben. Beantragen Verbraucher einen solchen Kredit, erhalten sie sogleich eine „Finanzierungszusage“ über die volle Höhe der angefragten Summe.  Doch zuvor muss ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, der dann gerne per Nachnahme und gegen eine happige Gebühr zugeschickt wird. Aufgrund der irreführenden Vertragsgestaltung erkennt der Anfragende oftmals zu spät, dass es sich dabei gar nicht um einen Kreditvermittlungsvertrag, sondern einen sogenannten „Finanzsanierungsvermittlungsvertrag“ handelt. 

Das heißt im Klartext:


Der Vermittler besorgt keinen Kredit, sondern bietet lediglich seine Dienste bei der Vermittlung eines weiteren „Dienstleisters“ zur Sortierung der Schulden und Gläubiger an. Gegen eine saftige Verwaltungsgebühr, versteht sich.  Bevor der Finanzsanierer mit dieser Arbeit beginnt, wird oftmals noch eine Einmalsumme fällig. Geld fließt also hauptsächlich in eine Richtung, nämlich auf das Konto der fragwürdigen Anbieter. Nur ein geringer Anteil der vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlung an den Finanzsanierer, wird – wenn überhaupt – von diesem dann an die eigentlichen Gläubiger zur Schuldenbegleichung des Verbrauchers abgeführt.  

Das Ergebnis: 

Statt einer Kreditüberbrückung für den finanziellen Engpass, müssen die Betroffenen nun noch zusätzliche Ausgaben für den Finanzsanierer stemmen. 

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW , Westwall 4, 58239 Schwerte 

• telefonisch unter 02304-94226 0

• oder per E-Mail an schwerte@verbraucherzentrale.nrw.

PM: Verbraucherzentrale Schwerte

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