Im Zusammenhang mit einem Bürgerantrag zur Erhebung des „Pannekauken“ zum Kulturerbe der Stadt Schwerte hat das Kulturbüro eine differenzierte Bewertung vorgenommen. Antragsteller Jürgen Paul regt an, die regionale Spezialität offiziell als kulturelles Erbe der Stadt anzuerkennen. Konkrete Vorstellungen zur Ausgestaltung einer solchen Auszeichnung wurden im Antrag jedoch nicht näher ausgeführt.
Aus Sicht des Kulturbüros wirft der Vorschlag grundlegende Fragen auf. Zunächst wäre zu klären, ob die Stadt Schwerte überhaupt einen eigenen Titel „Kulturerbe“ einführen möchte. In diesem Zusammenhang müssten verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, etwa zur Vergabeinstanz – beispielsweise durch den Rat oder eine eigens eingesetzte Jury –, zur Form der Auszeichnung, zu den Kriterien der Vergabe sowie zu einem möglichen Verleihungsrhythmus.
Gleichzeitig verweist das Kulturbüro auf bereits etablierte und überregional anerkannte Auszeichnungen wie das „Immaterielle Kulturerbe Nordrhein-Westfalen“ sowie das bundesweite UNESCO-Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Diese Titel verfügen über transparente Bewerbungs- und Vergabeverfahren und genießen eine hohe öffentliche Wahrnehmung.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung eines eigenständigen städtischen Titels „Kulturerbe“ kritisch zu betrachten, da eine solche Auszeichnung ohne vergleichbare Strukturen und Anerkennung an Aussagekraft verlieren könnte.
Das Kulturbüro empfiehlt dem Antragsteller daher, eine Bewerbung des „Pannekauken“ für das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes des Landes Nordrhein-Westfalen in Erwägung zu ziehen. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, regionale Traditionen in einem etablierten Rahmen sichtbar zu machen und langfristig zu sichern.




