Rat beschließt den Beitritt zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030

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Foto: © Thomas Schmithausen

Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Schwerte in seiner heutigen Sitzung den Beitritt zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030 beschlossen.

Was ist die Charta Faire Metropole Ruhr 2030?

Die Faire Metropole Ruhr und die Stadt Schwerte engagieren sich seit vielen Jahren für eine stärkere Verankerung des Fairen Handels und der fairen öffentlichen Beschaffung in den Kommunen. Bereits 2013 wurde die Region als erste Region deutschlandweit durch Fairtrade Deutschland als Faire Region ausgezeichnet. Schwerte ist bereits seit 2014 „Fairtrade-Town“. Durch die gute Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe für die Fairtrade-Town Schwerte konnte der faire Handel an Popularität gewinnen. Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 ist eine neue und gemeinsame „Fairfassung“ von Städten, Gemeinden und Kreisen im Ruhrgebiet für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von Produkten. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bilden die Basis für das gemeinsame Handeln. Engagierte Menschen aus der öffentlichen Verwaltung sowie kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen im Ruhrgebiet haben die Charta erarbeitet.
Mit dieser Vorlage wird die „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – Eine Fairfassung für das Ruhrgebiet“ beschlossen. Die Stadt Schwerte bekennt sich zu den folgenden Zielen der Charta:
I. erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Ar- beitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss,
II. erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen,
III. unterstützen aktiv die Fairtrade-Towns-Kampagne, informieren über den Fairen Handel, stärken das Thema im Stadtmarketing und erhöhen den Anteil fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen,
IV. unterstützen im Rahmen der Wirtschaftsförderung Projekte von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern,
V. erhöhen die Anzahl der Fairtrade-Schools, Fairen KITAs, Fairtrade-Universities (Universitäten und Hochschulen) sowie der Fairen Jugendhäuser,
VI. thematisieren den Fairen Handel und die Faire öffentliche Beschaffung im Rahmen unserer Städtepartnerschaften,
VII. und benennen in unserer Kommune mindestens eine Ansprechperson für Fairen Handel/Faire Beschaffung.

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