Gesichtsmaskenpflicht neu: Medizinische Masken in allen Gottesdiensten!

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(Foto: © Th. Schmithausen)

Es besteht ab sofort in allen Kirchen der Schwerter Pfarrgemeinde St. Marien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts- beim Betreten und Verlassen, in den Bänken, auf dem Weg zum und vom Kommunionempfang. Es dürfen es keine Schutzmasken aus Stoff mehr sein (Alltagsmasken).

 Medizinische Masken im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind die sogenannten OP-Masken (erkennbar an der blauen oder manchmal auch grünen Außenseite), Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95 / N95).

Die einfache Stoffmaske oder das Bedecken von Mund und Nase durch ein Tuch oder einen Schal sind nicht zulässig. Auch Plexiglas-Visiere sind nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Gottesdienst stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit dar, bei Kontrollen durch die Behörden wäre dann eine Strafe zu zahlen. Die Pfarrgemeinde bittet alle Gottesdienstbesucher sich dringend an die neue Verschärfung zu halten, weil sonst die Fortführung der Gottesdienste gefährdet ist.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiterhin nur die liturgischen Dienste im Altarraum. Es darf auch weiter nicht in den Gottesdiensten gesungen werden. Die Pfarrgemeinde verzichtet aus ökologischen Gründen auf Liedzettel zum Mitlesen und bitte alle Gottesdienstbesucher eigene Gotteslob-Exemplare mitzubringen. Der Schwerter Buchhandel bietet das „Gotteslob“ in der Paderborner Fassung zu Kauf an.

PM: Kath. Pfarrgemeinde St. Marien Schwerte

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