Die fünf häufigsten Irrtümer über Versicherungen

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Bild: VZ NRW/adpic


Fünf bis sechs Versicherungen haben Menschen in Deutschland – im Durchschnitt. Die Kosten pro Haushalt steigen: Rund 1.500 Euro waren es 2019. Zehn Jahre zuvor waren es laut Statistischem Bundesamt noch 1.020 Euro. Und trotzdem sind viele nicht gut abgesichert. 

Zeit also für einen Frühjahrsputz im Versicherungsordner. Hannah Pick, die Leiterin der Beratungsstelle Schwerte der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Fehler Versicherte immer wieder machen.

Irrtum 1: Einmal abgeschlossen – immer passend

Einmal abgeschlossen, wird alten Verträgen oft kaum mehr Beachtung geschenkt. Die Policen schlummern im Versicherungsordner – bis es zum Schaden kommt. „Dann ist die Enttäuschung groß, wenn der Versicherer nicht alles übernehmen will, weil man zum Beispiel aus Versehen bei Rot über die Ampel gefahren ist oder die Adventskerze kurz unbeaufsichtigt gelassen hat“, sagt Hannah Pick, Leiterin der Beratungsstelle Schwerte. 

Dies führt die Verbraucher zu uns, wir vereinbaren dann bei unserem unabhängigen Versicherungsberater einen Termin vor Ort, in dem sich die Verbraucher beraten lassen können. Denn in vielen älteren Verträgen ist die „grobe Fahrlässigkeit“ nicht mitversichert – das hat zur Folge, dass Versicherer seine Leistung kürzen darf. Moderne Policen bieten hier meist besseren Schutz. Zudem kann man gleichzeitig im Beratungstermin prüfen, ob andere Anbieter bei gleicher Leistung günstiger sind.

Irrtum 2: Eine private Haftpflicht ist entbehrlich

Rund 15 Prozent der Haushalte haben sie nicht. Dabei ist die private Haftpflichtversicherung mit das Wichtigste im Versicherungsordner. Sie kann existenziell sein, deshalb sollte diesen Schutz wirklich jeder haben. Die umgestoßene Vase der Nachbarin kann vielleicht noch selbst bezahlt werden. Spätestens wenn aber Personen zu Schaden kommen, können Schäden teuer werden und schnell in die Hundertausende und darüberhinaus gehen. Da hilft nur ausreichender Versicherungsschutz, der daher bei mindestens 10 Millionen Euro liegen sollte.

Irrtum 3: Es ist egal, ob die Wohnfläche wächst oder schrumpft

Für den Schutz des Eigenheims muss im Vertrag die korrekte Wohnfläche angegeben werden. Häufig ändert sich diese aber während der Vertragslaufzeit, wenn der Dachboden aus- oder der Wintergarten angebaut wird. Wusste die Versicherung nichts davon, darf sie die Leistung im Schadensfall kürzen. Das kann vermieden werden, indem eine Veränderung der Wohnfläche dem Versicherer stets mitgeteilt wird. Das gilt übrigens nicht nur für die Wohngebäudeversicherung, sondern auch für die Hausratversicherung.

Irrtum 4: Je mehr Versicherungen desto besser

Viele Versicherungen sind unnötig. Für Standardurlaube ist keine Gepäckversicherung nötig. Policen, die nur kleinere Schäden absichern, wie beispielsweise eine Reisegepäckversicherung, sind generell verzichtbar. Der Verlust eines Koffers lässt sich meist leicht ersetzen. 

Handyversicherungen haben in der Regel viele Lücken und Tücken, sodass man sich diesen löchrigen Schutz im wahrsten Sinne des Wortes sparen kann. Extra-Geräteversicherungen für Fahrräder, Laptops oder Brillen lohnen sich nur bei sehr teuren Anschaffungen. Häufig sind auch Glas-, Sterbegeld- und private Arbeitslosenversicherungen entbehrlich.

Irrtum 5: Elementarschäden betreffen mich nicht

Seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissen viele Hausbesitzer:innen, was eine Elementarschadenversicherung ist. Sie ist leider noch kein Standard und bei der Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten. Doch gerade das Eigenheim gilt es „Vollkasko“ zu versichern, also auch gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren. Ebenso kann eine Hausratversicherung um Elementarschäden sinnvoll erweitert werden.

Weitere Informationen rund um das Thema und mehr erhalten Sie bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW  vor Ort. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit einen Termin für eine unabhängige Versicherungsberatung zu vereinbaren. 

Ihre Beratungsstelle vor Ort: 

Beratungsstelle Schwerte der Verbraucherzentrale NRW

Westwall 4, 58239 Schwerte. 

Tel. 02304 – 94 226 11

per Email: schwerte@verbraucherzentrale.nrw

PM: Verbraucherzentrale NRW

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