VORSICHT BEI TEUREN ONLINE-DIENSTEN FÜR NACHSENDEAUFTRAG UND CO.

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Foto: Verbraucherzentrale NRW e. V.

Verbraucherzentrale Schwerte warnt: So nutzen Privatanbieter Unwissenheit oder Unachtsamkeit aus

Auf der Suche nach passenden Formularen im Internet, um zum Beispiel einen Nachsendeauftrag einzurichten oder ein Führungszeugnis zu erhalten, stoßen Verbraucher:innen schnell auf „private Drittanbieter“. 

Diese bieten Services wie Ausfüllhilfen für bestimmte Formulare und Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der Behörde oder dem Dienstleister in vielen Fällen kostenlos oder deutlich günstiger wäre. „Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. 

Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus”, erklärt Hannah Pick, Leiterin der Beratungsstelle Schwerte der Verbraucherzentrale NRW. „Oft sind diese Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.“

Achtung bei Suchmaschinenergebnissen

Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in der Suchergebnisliste. Das liegt daran, dass die Anbieter Werbung schalten. Deshalb sollte man schon bei der Suche nach Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf eine Anzeige oder auf die offizielle Seite einer Behörde oder des eigentlichen Dienstleisters, wie zum Beispiel der Post, klickt. 

Hilfreich ist dafür ein Blick ins Impressum. Hier wird schnell deutlich, auf wessen Seite man wirklich gelandet ist. 

Genau lesen 

Oft werben Anbieter damit, beim Beschaffen der Dokumente zu „unterstützen“, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. 

Wer glaubt, auf diese Weise direkt an das gewünschte Dokument zu kommen, liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft stellen die Anbieter lediglich Informationen zum Antrag oder vorausgefüllte Formulare zur Verfügung – gegen entsprechende Gebühr. Oder sie leiten die Angaben der Verbraucher:innen lediglich an die entsprechende Stelle weiter. Deshalb sollte genau nachgelesen werden, für welche Leistung bezahlt wird. Im Zweifelsfall bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB) unumgänglich.

Hoffnung für Betroffene

Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen berechtigt, allerdings nicht in allen. Denn wenn überhaupt keine Gegenleistung erbracht wird oder wichtige Informationen wie die anfallenden Kosten des Angebots fehlen, müssen Kund:innen unter Umständen nicht zahlen oder können ihr Geld zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen auch gegen Umsetzungsregeln im Online-Handel wie die Pflicht zur deutlichen Nennung des Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW helfen Verbraucher:innen hier weiter.

Weiterführende Infos:

Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126

Ratsuchende finden das Beratungsangebot der Beratungsstelle Schwerte unter: 
www.verbraucherzentrale.nrw/schwerte

PM: Verbraucherzentrale NRW e. V.

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