Grundsteuer B: Einordnung des aktuellen Hebesatzes

0
142
Symbolbild

In einem aktuellen Presseartikel der Ruhrnachrichten wird die Stadt Schwerte aufgrund ihres Hebesatzes bei der Grundsteuer B als eine der teuersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Diese Darstellung beruht jedoch auf einem verkürzten Vergleich, der allein den Hebesatz betrachtet und wesentliche Faktoren der Grundsteuerberechnung außer Acht lässt.

Der Hebesatz ist nur ein Bestandteil der Grundsteuerberechnung. Grundlage der Steuer sind zunächst die durch die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Grundsteuerwerte und Steuermessbeträge der einzelnen Grundstücke. Erst auf diese Messbeträge wendet die Kommune ihren Hebesatz an. Entscheidend für das tatsächliche Steueraufkommen ist daher vor allem die sogenannte Steuerbasis – also die Summe der Steuermessbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet.

Ein Vergleich von Hebesätzen allein ist deshalb nicht aussagekräftig. 

Kommunen mit hohen Grundstückswerten oder beispielsweise dichter Bebauung verfügen über eine größere Steuerbasis und können trotz niedriger Hebesätze sogar höhere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als Städte mit höheren Hebesätzen.

Hinzu kommt, dass sich durch die bundesweite Grundsteuerreform die Bewertungsgrundlagen vollständig verändert haben. Die neuen Steuermessbeträge wurden von der Finanzverwaltung des Landes auf Basis aktueller Grundstücksdaten neu ermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für jede Kommune einen sogenannten aufkommensneutralen Hebesatz berechnet, der das bisherige Gesamtaufkommen (=Einnahmen der Stadt) sichern soll. 

Für die Stadt Schwerte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen auf Basis der für das Jahr 2025 vorliegenden Steuermessbeträge ein sogenannter aufkommensneutraler Hebesatz von 1.054 Punkten ermittelt.

Dieser Wert diente den Kommunen zunächst als Orientierung im Zuge der Grundsteuerreform. In der Zwischenzeit haben sich durch weitere Festsetzungen und Korrekturen der Finanzverwaltung Veränderungen bei den Steuermessbeträgen ergeben. Der aktuell geltende Hebesatz der Stadt Schwerte von 1.071 Punkten berücksichtigt diese inzwischen aktualisierten Messbeträge und stellt damit weiterhin sicher, dass das Grundsteueraufkommen der Stadt Schwerte insgesamt ausdrücklich aufkommensneutral bleibt.

Das bedeutet, dass die Stadt Schwerte durch die Reform insgesamt keine zusätzlichen Einnahmen erzielt. Die Grundsteuerreform stellt daher keine Steuererhöhung zugunsten der Stadt dar. Zusätzliche Projekte, neue Aufgaben oder zusätzliches Personal können aus der Reform nicht finanziert werden. 

Ziel der Reform ist ausschließlich eine verfassungsfeste und aktualisierte Bewertung der Grundstücke sowie eine neue Verteilung der Steuerlast zwischen den einzelnen Grundstücken. Auch ein Blick auf die Nachbarkommunen im Kreis Unna zeigt, dass sich der Hebesatz der Stadt Schwerte innerhalb der regionalen Spannbreite bewegt.

Die Grundsteuerreform führt dazu, dass sich die Steuerbelastung zwischen einzelnen Grundstücken verschiebt. Während einige Eigentümer künftig stärker belastet werden, werden andere entlastet. Diese Veränderungen ergeben sich aus der bundesgesetzlichen Neubewertung der Grundstücke und nicht aus einer eigenständigen Entscheidung der Stadt Schwerte.

PM: Stadt Schwerte

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein