TIPPS ZUR REISEPLANUNG TROTZ CORONA

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Bild: Verbraucherzentrale NRW

Wieder reisen oder zu Hause bleiben? Das ist jetzt eine der wichtigsten Fragen für virusmüde Erholungsbedürftige! „Auf Nummer Sicher geht, wer seine Ferien auch in diesem Jahr zu Hause verbringt. Reiselustige, die trotz Corona einen Urlaub in der Ferne planen, müssen dagegen weiterhin mit Einschränkungen rechnen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Reisende, die spätestens im Sommer wieder ihre Koffer packen und an einem anderen Ort Seele und Beine baumeln lassen möchten, sollten sich daher vorab gut informieren. Astrid Lindner, Beratungsstelle Kamen, Jutta Gülzow aus Lünen und Hannah Pick aus der Schwerter Beratungsstelle geben Urlaubern eine Orientierung zu den drängendsten Fragen zu ihrer Reiseplanung während der noch weltweit andauernden Corona-Pandemie:

• Wohin kann man reisen? Auch wenn einige Länder und Regionen das Corona-Virus nach eigenen Angaben unter Kontrolle haben, gibt es dafür auf unbestimmte Zeit keine Garantie. “Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise ist die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart”, so Hannah Pick, Leiterin der Schwerter Beratungsstelle. Hierzu sollten sich Reisende bei ihrer Planung und noch einmal vor Reiseantritt genau über die jeweilige Situation in ihrem Urlaubsland informieren – vor allem, mit welchen Einschränkungen vor Ort zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt bietet online auf www.diplo.de/sicherreisen einen laufend aktualisierten Überblick über Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise für jedes Land weltweit und spricht bei einer akuten Gefährdungslage eine entsprechende Reisewarnung für das jeweilige Land aus. Reisewillige können zwar dennoch in das gewünschte Urlaubsland reisen, sofern dort kein Einreiseverbot besteht. Allerdings tun sie dies auf eigenes Risiko. Denn das Auswärtige Amt lehnt Rückholaktionen deutscher Urlauber wegen der Corona-Pandemie inzwischen ab.

• Was müssen Reisewillige vor der Buchung beachten? Astrid Lindner, Leiterin der Kamener Beratungsstelle, weist auf die geltende Faustregel hin: Für Pauschalreisen, die Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Unternehmungen und weiteren Service umfassen, sieht das Gesetz mehr Rechte vor als bei individuell gebuchten Reisen, bei denen können Einzelleistungen wie Flüge, Hotel oder Ferienwohnung separat und bei verschiedenen Anbietern gebucht werden. Bei Buchung einer Pauschalreise muss eine Anzahlung geleistet werden und der volle Reisepreis wird üblicherweise spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Flügen und Unterkünften, die als Einzelleistungen gebucht wurden, gilt diese Regel hingegen nicht. So ist bei einer Flugbuchung zulässig und auch die Regel, dass die Fluggesellschaft bereits den vollen Preis bei Buchung verlangen kann. Auch bei der Buchung einer Unterkunft kann eine Anzahlung fällig werden. Generell ist ratsam, vor der Zahlung des Gesamtreisepreises oder von individuell gebuchten Leistungen zu prüfen, ob es eine verlässliche Prognose gibt, dass die geplante Reise trotz Corona auch wirklich stattfinden kann. Im Falle eines Aus für ein Komplett-Programm oder einen Solo-Service gilt: Stornieren oder absagen können Urlauber immer, die Frage ist nur, wie teuer dies für sie wird!

• Wann kann eine gebuchte Reise kostenlos storniert werden? Das ist möglich, falls es sich um eine Pauschalreise handelt. Voraussetzung: Es müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. “Kommt es aufgrund des Corona-Virus am ausgesuchten Urlaubsort zu massiven Einschränkungen und spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, können zumindest Pauschalurlauber von ihrem Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen”, erklärt Jutta Gülzow, Leiterin der Beratungsstelle in Lünen. Als Zusatzservice bieten außerdem viele Reiseanbieter sogenannte Flex-Tarife mit unterschiedlichen Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten an. Umsichtige Urlaubsplaner sollten daher stets die Angebote mehrerer Reiseveranstalter genau prüfen und die Einzelposten miteinander vergleichen. Denn die Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten werden oft nur für einen begrenzten Reisezeitraum angeboten.

• Inwiefern können Individualreisende von Einzelbuchungen zurücktreten? Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls hat der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie etwa Steuern und Gebühren für Flüge. Für gebuchte Unterkünfte in Deutschland werden je nach Art der Verpflegung zwischen 60 und 90 Prozent des vereinbarten Preises fällig. Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, muss sie auch nicht bezahlt werden. Das gilt etwa bei einem behördlich verfügten Beherbergungsverbot innerhalb Deutschlands. Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland kommt in der Regel das Recht des Landes zur Anwendung, in dem Hotel oder Ferienhaus liegen.

• Der Flug wird annulliert – Wie bekommt man sein Geld zurück?Wer Ärger mit seiner Airline zum Beispiel wegen annullierter oder verspäteter Flüge hat, kann seine Ansprüche mit Hilfe der App “Flugärger” der Verbraucherzentrale NRW einfach und kostenlos geltend machen: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app.

Weitere hilfreiche Hinweise rund ums Reisen trotz Corona gibt es  online unter www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger. Wer Kontakt zur Beratungsstelle Schwerte aufnehmen will, kann das Beratungsteam während des Lockdowns per Telefon oder E-Mail  erreichen:

Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Schwerte
Westwall 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 942260

schwerte@verbraucherzentrale.nrw

Mo: 09:00 – 14:00 Uhr
Di: geschlossen
Mi: 09:00 – 13:00 + 14:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 13:00 + 14:30 – 18:00 Uhr
Fr: 09:00 – 14:00 Uhr

PM: Verbraucherzentrale NRW

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