Schornsteinfeger muss kommen

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Symbolbild

Ob Heizung und Kamin im Haus sicher sind, das überprüfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Alle Eigentümer haben nämlich die Pflicht, ihre Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Und das nicht ohne Grund: Stimmt etwas nicht, ist die Feuergefahr groß.
 
Deshalb klingeln die Glücksbringer in Schwarz an den Haustüren für ihren Kehrbezirk. Treffen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger niemanden an oder werden sie nicht ins Haus gelassen, schreibt der Kreis den Eigentümer an und ordnet die Arbeit des Schornsteinfegers an.
 
Im Jahr 2020 ergingen im Kreis Unna insgesamt 338 Bescheide (2019: 343). In 245 Fällen verschickten die Mitarbeiter aus dem Sachgebiet Bevölkerungsschutz Anhörungen und leiteten Verfahren ein (2019: 264). In 56 Fällen kam es tatsächlich zu den sogenannten Zweitbescheiden (2019: 49), in denen die Arbeit des Schornsteinfegers festgesetzt wurde – und in 37 Fällen wurden Zwangskehrungsverfahren eingeleitet (2019: 30).
 
Offene Forderungen
Für seine Arbeit stellt der Schornsteinfeger eine Rechnung. Wird die nicht bezahlt, kommt wieder der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde ins Spiel: Er treibt ausstehende Gebühren ein. Im Jahr 2020 beliefen sich die Forderungen auf insgesamt 2.620 Euro (2019: 1.760 Euro). 

PM: Kreis Unna

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