Online Webinar – Vortrag der Verbraucherzentrale NRW – Förderung Photovoltaik nach EEG Vergütung “

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Bild: Verbraucherzentrale NRW

Wer vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht jetzt vor einer schweren Entscheidung: 

Was soll ab dem kommenden Jahr mit dem Strom passieren? 

Die garantierte EEG-Vergütung dafür läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie auch nicht mehr abnehmen. Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen aber ist derzeit noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Bundestag verhandelt. 

Trotzdem läuft eine Frist bis 30. November – spätestens dann muss der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll. Was also tun? 

„Vor allem lautet die Devise: Ruhe bewahren“, sagt Andrea Blömer Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Schwerte. Es gebe erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Meistens seien dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten. „Es kann nichts passieren – schlimmstenfalls schaltet man die Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend aus“, erklärt Andrea Blömer.

Umfassende Informationen zu den aktuellen Perspektiven gibt es im kostenlosen Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober. 

Einige erste Tipps sind hier vorab zusammengestellt: Anlage checken:Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher. Versicherung kündigen: Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.  Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit? Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.Den Strom verkaufen? Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

Nähere Informationen zu den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für Ü20-Photovoltaikanlagen geben die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW 

im Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ 

am Dienstag, 20. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenlos. 

Die Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare

Mehr zum Thema auch unter:

www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren

Die Informationen und den Online-Vortrag zu Ü20-Photovoltaik-Anlagen stellt die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020 bereit, das mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union gefördert wird.

PM: Verbraucherzentrale NRW

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