Kreis veröffentlicht Allgemeinverfügung zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

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Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten.* Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis. Er  erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie tritt ab heute Nacht 0 Uhr in Kraft und gilt bis aus Weiteres bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen Regelungen:

  • Private Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern sind  nicht mehr gestattet.
  • Turnierverbot für Kontaktsportarten (z.B. Fußball). Der laufende Liga- bzw. Spielbetrieb ist davon nicht betroffen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte von Sportler*innen zu minimieren.
    Außerdem gibt es die dringende Empfehlung, in Schulen eine Maske zu tragen, Unterricht nur im Klassenverband zu erteilen und auf Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts zu verzichten.
    In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder ausschließlich in festen Bezugsgruppen über die gesamte Zeit zu betreuen. Das schließt auch die Zeiten des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung ein.
    Die dringenden Empfehlungen für Schulen und Kitas gelten auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.
  • Quelle: Kreis Unna

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