Isolation ohne Anordnung – Mehr Eigeninitiative gefragt

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Isolation ohne Anordnung - Mehr Eigeninitiative gefragt Foto: Max Rolke - Kreis Unna

Bei einem positiven Corona-Test ist ab sofort mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde müssen sich Betroffene bei einem positiven PCR-Test isolieren und die Kontaktpersonen schnellstmöglich selbst informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung.

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in der Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Zu hoch sind die Fallzahlen. Eine telefonische Kontaktpersonennachverfolgung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Nach neuer Rechtslage ist das aber auch nicht mehr nötig. Das Land setzt klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Anordnung nicht mehr nötig

Klar ist, eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom zuständigen Ordnungsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolation begeben. Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Auch Haushaltsangehörige Kontaktpersonen, die nicht vollständig immunisiert sind, erhalten ebenfalls ein Schreiben.

Isolation und Quarantäne in der Übersicht

In den neuen Regeln ist immer wieder von Isolation und Quarantäne die Rede. Ein Blick auf die Begriffe: „Isolierung“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von infizierten Personen. Und zwar so lange, wie die Person das das Virus weitergeben kann. „Quarantäne“ ist die Absonderung von Kontaktpersonen, also von Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Regeln für Infizierte laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

  • Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.
  • Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
  • Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregelnbeachten.

Kontaktpersonen

  • Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne.
  • Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten.
  • Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.
  • Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren.

Freitest melden

  • Wer die Isolation bzw. Quarantäne mit einem negativen Test verlassen will, muss ein negatives Ergebnis über einen Link auf der Webseite des Kreises Unna dem Gesundheitsamt melden: Negative Testergebnisse müssen über https://security.kreis-unna.de/corona übermittelt werden.

Ausnahmen

  • Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend in Isolation begeben.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Quelle: Kreis Unna

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