Im Benehmen mit der Stadt: Beregnungsanlage beim TC RW wurde gefördert

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Beim TC RW Schwerte regnet es jetzt quasi von unten. Eine Beregnungsanlage sorgt für bespielbare Plätze. Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

Als erster Tennisverein in der Ruhrstadt hat der TC RW Schwerte eine Beregnungsanlage installiert. Bürgermeister Dimitrios Axourgos machte sich jetzt ein Bild von dieser Anlage. Seine Verwaltung muss das Benehmen mit einer Maßnahme herstellen, damit diese auch mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes finanziert werden kann.

Um sicherzustellen, dass es z.B. keine planungsrechtlichen Bedenken gegen ein Bauvorhaben gibt, muss der Stadtsportverband als Koordinierungsstelle für entsprechende Anträge das Benehmen bei der Stadtverwaltung einholen. Das gilt als Formsache angesichts des hohen Stellenwertes, den der Sport innerhalb der Verwaltung genießt. „Wir sind ein sportbegeistertes Rathaus mit einem sportbegeisterten Bürgermeister und setzen uns dafür ein, dass alles unkompliziert und gut miteinander abläuft“, erklärte Gabriele Stange beim Ortstermin auf der Anlage des TC RW Schwerte. Die persönliche Referentin des Bürgermeisters ist für den Sport in der Stadtverwaltung zuständig.

„Durch lange Trockenzeiten kommt es zur Versandung von Plätzen und dadurch zu Verwehungen bei stärkerem Wind“, beschreibt die Vereinsvorsitzende Irmtraud Kramer. „Die Plätze sind dann für einen regulären Spielbetrieb nicht mehr nutzbar“. Eine manuelle Bewässerung sei zeitaufwendig und nicht ausreichend. Deshalb „ist die neue Beregnungsanlage eine optimale Problemlösung und trägt wesentlich zum Erhalt unserer Anlage bei“, so Irmtraud Kramer. Insgesamt hat der TC RW Schwerte eine Förderung von 12.000 Euro erfahren.

Der TC RW ist nicht der einzige Verein aus Schwerte, der eine Förderung aus dem Landesprogramm beantragt und genehmigt bekommen hat. Gefördert wurden auch Maßnahmen beim Kanu- und Surf-Verein Schwerte, bei der TG Westhofen (Tennis), bei der Budogemeinschaft Schwerte und dem BSV Schwerterheide. Förderfähig sind Sportstätten im Eigentum von Vereinen.

PM: Stadt Schwerte

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