Hitzewelle in Nordrhein-Westfalen: Forstleute warnen vor steigender Waldbrandgefahr 

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Symbolbild

Mit Blick auf die aktuell geringen Niederschlagsmengen und die weiterhin hohen Temperaturen warnen das Landwirtschaftsministerium und der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vor steigender Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen. Laut Deutschem Wetterdienst ist am Wochenende verbreitet mit erhöhter Waldbrandgefahr zu rechnen. Lokal, so warnen die Forstleute, könne die Gefahr zum Beispiel an warmen Südhängen mit trockenem Brandmaterial nochmals deutlich gesteigert sein. Besonders gefährdet sind Fichten-Schadflächen, auf denen Stürme, Trockenheit und Borkenkäferbefall zu einer Zunahme von trockenen Holzresten geführt haben. Im Jahr 2021 hat Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 79 Brände registriert, die eine Waldfläche von knapp 5,8 Hektar zerstört haben. Die meisten Brände werden durch Menschen verursacht.

Das Landwirtschaftsministerium und Wald und Holz Nordrhein-Westfalen rufen daher zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Hierzu gehöre die Beachtung des Rauchverbots im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober. Zur Waldbrandvorsorge hat das Land zuletzt die Bußgeldempfehlungen im neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt deutlich verschärft. Der Katalog empfiehlt den örtlichen Behörden für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro). Zudem sind Waldwege und Zufahrten dringend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Fahrzeuge sollten nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, damit heiße Fahrzeugteile kein Gras entzünden.

Mit dem Ziel von mehr Vielfalt und Klimastabilität fördert das Land die Wiederbewaldung der Fichten-Schadflächen mit artenreichen Mischwäldern. Diese sind ökologisch wertvoll und gleichzeitig weniger waldbrandgefährdet. Zum Ausbau der Waldbrandvorsorge plant die Landesregierung zudem in einem Pilotprojekt am Niederrhein die Einrichtung einer kameragestützten Waldbrandfrüherkennung.

Quelle: Land NRW

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