…, dass Sie Produkte mit unverständlichen Gebrauchsanleitungen reklamieren können?

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Verbraucherzentrale NRW e. V.

„Die Macht ist an, sonst ist die Macht ab“, heißt es in der Gebrauchsanleitung für eine Stereoanlage. Ein Hersteller von Staubsaugerrobotern rät bei WIFI-Problemen, den „Aufladungsschalter zu brechen“. 

Berüchtigt für ihr teils absurdes Kauderwelsch, können Gebrauchsanleitungen ihre Leserschaft entweder amüsieren oder regelrecht zur Verzweiflung treiben. Verantwortlich dafür ist meist ein schlechtes Übersetzungsprogramm, aber auch kompliziertes Fachchinesisch kann die Inbetriebnahme eines Gerätes zu einem Ding der Unmöglichkeit machen. 

Ist eine Anleitung unverständlich formuliert, eindeutig falsch oder gar nicht vorhanden, können Verbraucher:innen eine neue Anleitung anfordern. Das gilt erst recht bei Montageanleitungen, zum Beispiel für Möbel. 

Dafür gibt es sogar einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, der umgangssprachlich als “Ikea-Klausel” bezeichnet wird. Sollte das Unternehmen innerhalb einer gesetzten Frist keine adäquate Anleitung zur Verfügung stellen, können frustrierte Verbraucher:innen den Kaufpreis zurückverlangen. 

Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Aufbau oder die Inbetriebnahme des Gerätes trotz verworrenem Satzbau gelingt. Man sollte also vorher abwägen, ob man sich durch abstruse Beschreibungen quält oder den direkten Kontakt zum Händler sucht. 

PM: Verbraucherzentrale Schwerte

 

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