CDU Fraktion stellt Antrag Zur Aktualisierung des Einzelhandelsgutachtens

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(Foto: © Th.Schmithausen)

Der Antrag:

Vorsitzender des
Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen
Herrn Marco Kordt
RH I

26.05.2021

Aktualisierung des Einzelhandelsgutachtens mit Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Sehr geehrter Herr Kordt, 

die CDU-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen zu setzen, darüber zu beraten und abstimmen zu lassen:


Die Verwaltung wird beauftragt, das vor Jahren erstellte Einzelhandelsgutachten (Versorgungsstrukturen in Schwerte/Verträglichkeit geplanter Einzelhandelsnutzungen in Schwerte) und das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung anzupassen.


Der Rat der Stadt Schwerte hat im Jahr 2014 das Einzelhandelskonzept Schwerte als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es ist als Abwägungsgrundlage und Handlungsleitfaden bei künftigen Entscheidungen zur Entwicklung des Einzelhandels in Schwerte zu berücksichtigen.

Neben den tatsächlichen Veränderungen am Marktgeschehen (Zu- und Abgänge von Anbietern, Neuansiedlungen, Erweiterungen, Neuerungen der Betriebs- und Handelsstrukturen, veränderte Nachfrage) waren insbesondere novellierte Rechtsnormen (Einzelhandelserlass, Landesentwicklungsplan NRW, Teilplan Großflächiger Einzelhandel) sowie die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für künftige Entwicklungsprozesse bei Umgestaltungen, Neuansiedlungen und Verlagerungen von Einzelhandel zu haben, ist eine Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens auf heutige Gegebenheiten zwingend notwendig.

Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist Handlungsbedarf gegeben.

Zu beachten ist, dass es sich insgesamt gesehen um einen dynamischen Prozess handelt, der allein deshalb eine Fortschreibung erforderlich macht. So haben sich seit der Erstellung des letzten Gutachtens viele Veränderungen im Bereich der Versorgungsstruktur innerhalb des Stadtgebietes von Schwerte ergeben.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Rat bereits der 3. Fortschreibung 2020 des “Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK) zugestimmt hat. Die Verwaltung wurde in diesem Rahmen beauftragt, im Arbeitskreis REHK die Mitarbeit auf dieser Grundlage fortzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen gez. Bernd Krause (stellv. Fraktionsvorsitzender)

PM: CDU Fraktion im Rat der Stadt Schwerte

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