CDU-Fraktion mit Antrag zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes

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Foto: © Thomas Schmithausen

In einem Antrag vom 07.06.2021 beantragt die Schwerter CDU-Fraktion ihren Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen zu setzen.

Hier der Antrag:

Aktualisierung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwerte

Sehr geehrter Herr Kordt, 

die CDU-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen zu setzen, darüber zu beraten und dem Rat der Stadt Schwerte zu empfehlen, die Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. 

„Der Rat der Stadt Schwerte beauftragt die Verwaltung, den Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte zu aktualisieren und fortzuschreiben.“

Gem. § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. “Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“  (Abs. 3 BauGB). Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe der Bauleitplanung.

Der Rat der Stadt Schwerte hat den FNP am 14.07.2004 beschlossen. Durch Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Plan am 30.12.2004 rechtswirksam geworden. 

Die Erläuterungen der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de zu den Hintergründen sagen aus, dass „mit dem FNP für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung in Schwerte aufgezeigt werden. Als vorbereitender Bauleitplan kommt dem FNP in erster Linie die Aufgabe zu, den planerischen Rahmen abzustecken, der bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist – etwa bei der Entwicklung neuer Baugebiete“.

Der FNP wurde seinerzeit u.a. auf der Grundlage der Ergebnisse der Ortsteilentwicklungsplanungen erstellt und in zahlreichen Werkstätten gemeinsam mit den Bürger*innen der Stadt erarbeitet. 

Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass eine Überarbeitung bzw. Fortschreibung des FNP notwendig geworden ist. Ausgehend von der Aussage eines Planungs- bzw. Umsetzungszeitraumes von 10 – 15 Jahren sollten die Voraussetzungen für eine Fortschreibung des FNP nunmehr kurzfristig geschaffen werden. Die Erfordernisse hierfür liegen bei uns in Schwerte durch unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Bereichen Demographie, Wirtschaft, Wohnen, Verkehr, Umwelt und Infrastruktur begründet.

Seit nunmehr 17 Jahren seit der Inkraftsetzung ist eine grundlegende gesellschaftliche Neuorientierung und damit verbunden ein Wandel der stadtentwicklungspolitischen Leitbilder zu verzeichnen. Beispielhaft können hier die Entwicklung der Stadterneuerung, eine nachhaltige Stadtentwicklung, d. h. die gleichwertige Betrachtung von Ökonomie und Ökologie, die stärkere Einbindung der Umwelt allgemein sowie die Beurteilung einer Wiedernutzung brach liegender Industrie- und Gewerbeflächen gezählt werden. 

Insbesondere an den bisher mehrfach durchgeführten Einzelverfahren zur Änderung des FNP wird deutlich, dass der Plan von 2004 nicht mehr den heutigen Planungsbedürfnissen entspricht. Dies vor allem im Zusammenhang mit anstehenden Bebauungsplänen, deren Aufstellung entweder eine FNP-Änderung vorausging, oder die parallel dazu erarbeitet wurde. Die Grundlagen und Ziele bedürfen einer Überarbeitung, um ein in sich den heutigen Rahmenbedingungen angepasstes Leitbild der künftigen Flächenentwicklung zu erhalten. Dies betrifft vor allem die demographische Entwicklung, die Siedlungs- und Ortsteilentwicklung, die Gewerbe- und Verkehrsentwicklung sowie die ökologische Situation. 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit, die gemeindliche Gesamtentwicklung mit einem FNP auf eine aktualisierte Grundlage zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krause, stellvertr. Fraktionsvorsitzender

PM: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte

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