Angeln an der Ruhr zwischen Fröndenberg und Schwerte

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Foto: LFV Westfalen und Lippe e.V.

Wer bislang an der Ruhr zwischen Fröndenberg, Schwerte und Menden angeln wollte, musste sich für einen Erlaubnisschein für die Angelfischerei, umgangssprachlich die Angelkarte, auf Teilstrecken der Ruhr zwischen Fröndenberg-Langschede und Schwerte-Westhofen an die Gelsenwasser AG wenden. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Aufgabe der Angelkartenausstellung für die Streckenabschnitte im Kreis Unna bei Westhofen, Ergste, Schwerte und Geisecke sowie für den Märkischen Kreis bei Rheinen und Hennen der Landesfischereiverband Westfalen-Lippe e.V. (LFV). Abschließende Fragen zu den Modalitäten der Ausstellung der Erlaubnisscheine befinden sich zurzeit in Absprache. Bereits ausgestellte Angelkarten behalten ihre Gültigkeit bis Ende des Jahres.

Interessentinnen und Interessenten, die ab 2025 eine Angelkarte für die genannten Ruhrstrecken erhalten möchten, wenden sich bitte direkt per E-Mail an Annelie Reckfort vom Landesfischereiverband unter reckfort@lfv-westfalen.de oder besuchen Sie für weitere Informationen die Homepage https://www.lfv-westfalen.de/.

Für lebendige Gewässer muss neben der Wasserqualität auch der Erhalt oder die Entwicklung naturraumtypischer und ökologisch funktionsfähiger Fließgewässer und Auen gewährleistet werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte daher die betreffenden Liegenschaften an der Ruhr für das Land NRW erworben zum Zweck der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen sowie der Umsetzung der Wasserrahmenrechtlinie der EU.

Die Fachabteilung „Umwelt, Arbeitsschutz“ der Bezirksregierung Arnsberg setzt an Lippe und Ruhr abschnittsweise Maßnahmen um. In diesen Bereichen können die entfesselten, das heißt die von Ihrer Ufersicherung befreiten Flüsse die Landschaft gestalten. So sollen sich dort artenreiche Lebensräume entwickeln.


PM: Bezirksregierung Arnsberg

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