Allgemeinverfügung des Kreises tritt am 19. April in Kraft

0
609
Symbolbild

Angesichts aktuell steigender Inzidenzwerte hat der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200-er-Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt inzwischen vor. In zwei Punkten gab es Veränderungen zu den Absichten des Kreises. Die neue Allgemeinverfügung tritt nun am Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft.
 
Ausgangssperre statt nächtlicher Kontaktsperre
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Der Kreis hatte diese Maßnahme angestrebt, weil es eine geringere Einschränkung der persönlichen Rechte darstellt. Nach der Entscheidung des Landes zu dieser Passage verfügt der Kreis Unna nun eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.
 
Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.
 
Kindertagesstätten bleiben geöffnet – dringender Appell
Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um 10 Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen.
 
Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.
 
Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.
 
“Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken”, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. “Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit COVID-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.” Mit den neuen Regeln, so Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. “Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.”
 
Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet 
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.
 
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26.4.2021 und ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de einzusehen.
PM: Kreis Unna

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein